Das Innovationsprogramm für neue Ideen und Lösungen hilft bei neuen Ideen, die nah am Markt sind.
Mit dem Innovationsprogramm unterstützt das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie neue Projekte. Es geht um neue Geschäftsideen oder Lösungen, die neue Dienstleistungen bieten, neue Prozesse und Organisationsweisen entwickeln oder neue Marketingideen und Geschäftsmodelle umsetzen. Es sind viele neue Ideen möglich, wie zum Beispiel neue Designideen, neue Lern-Apps oder neue Technologien. Die Projekte sind meist nicht technisch, aber Technologien können auch eine Rolle spielen. Wichtig ist, dass die Lösung neu ist.
Der aktuelle Aufruf vom Innovationsprogramm hat am 04.06.2025 begonnen und geht um neue Ideen für Fachkräftesicherung und Arbeitsmarktintegration. Dazu gehören unter anderem
- neue Ideen für Aus-, Fort- und Weiterbildung sowie Wissenstransfer am Arbeitsplatz,
- neue Konzepte zur Gewinnung ausländischer Fachkräfte,
- neue Angebote für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf,
- Integration von Gruppen mit besonderen Bedürfnissen (z.B. Geflüchtete, neue oder Quereinsteiger),
- neue Lösungen zur besseren Nutzung von Fachkräften im demografischen Wandel,
- Verbesserungen in Bereichen wie mentale Gesundheit und Inklusion am Arbeitsplatz oder Teamzusammenhalt, etc.
Im Innovationsprogramm können sich kleine und mittlere Unternehmen (inkl. Gründungen, Selbstständige, gemeinwohlorientierte Unternehmen) sowie mit diesen Unternehmen zusammenarbeitende Forschungseinrichtungen (inkl. Hochschulen) in zwei verschiedenen Projektformen mit Projektideen bewerben:
- Machbarkeitsprojekte: Einzel- oder Kooperationsprojekte in der frühen Phase mit Machbarkeitstests (höchstens 12 Monate). Die Umsetzung soll mit Risiken verbunden sein, aber auch Chancen bieten.
- Marktreifeprojekte: Komplexe Einzel- und Kooperationsprojekte zur Ausreifung von neuen Ideen mit Markttests. Es sollten bereits erste positive Belege zur Machbarkeit vorliegen (höchstens 24 Monate). Die Umsetzung soll mit Risiken verbunden sein, aber auch Chancen bieten.
Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss zu den Kosten des Innovationsprogramms in Form einer Anteilfinanzierung nach dem „De-minimis Verfahren“, einer europäischen Regelung, die Grenzen für Förderhöhen setzt. Die Frist zum Einreichen der Anträge endet am 19.08.2025 um 15:00 Uhr.
Weitere Informationen, Dokumente und Termine rund um das Innovationsprogramm finden Sie unter folgenden Links:
Der nächste Call des Innovationsprogramms wird voraussichtlich Ende 2025 starten und neue Ideen für mehr Attraktivität, Wirtschaftskraft und Lebensqualität von Stadt und Land in den Fokus nehmen. Dazu gehören unter anderem neue Ideen zur Verbesserung von urbanen und ländlichen Räumen, neue Dienstleistungen und Konzepte für Co-Working/Living oder für die Nutzung von Immobilien, Verbesserungen zur besseren Nutzung regionaler Ressourcen, neue Ideen im Bereich Smart-City/Village und regionale Lösungen, neue (digitale) Organisationsmodelle für regionale Energie oder Mobilität, neue Lösungen für die örtliche Versorgung (z.B. Gesundheit, Pflege), Tourismusideen, etc.
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