Die neuen Regeln sagen, dass kleine Hilfen von der EU nicht mehr kontrolliert werden. Man denkt, dass sie keinen Einfluss auf den Wettbewerb und den Handel haben. Diese Regeln gelten ab dem 1. Januar 2024 bis zum 31. Dezember 2030.
Nach den aktuellen Regeln sind kleine Hilfen frei, weil man denkt, dass sie keinen Einfluss auf den Wettbewerb und den Handel haben. Die wichtigsten Änderungen sind:
- Der Höchstbetrag pro Firma steigt von 200.000 Euro auf 300.000 Euro in drei Jahren, um die Inflation zu berücksichtigen;
- Die Mitgliedstaaten müssen ab dem 1. Januar 2026 kleine Hilfen in einem zentralen Register aufschreiben. Das macht es einfacher für die Firmen.
In den aktuellen Regeln für Dienstleistungen ist festgelegt, bis zu welcher Höhe eine Hilfe als frei gilt. Die wichtigsten Änderungen sind:
- Der Höchstbetrag pro Firma steigt von 500.000 Euro auf 750.000 Euro in drei Jahren, um die Inflation zu berücksichtigen;
- Die Mitgliedstaaten müssen ab dem 1. Januar 2026 kleine Hilfen in einem zentralen Register aufschreiben. Das macht es einfacher für die Firmen.
Die Mitgliedstaaten müssen staatliche Hilfen bei der Europäischen Kommission anmelden. Sie dürfen die Hilfen erst nach der Genehmigung durch die Kommission geben. Die Kommission kann bestimmte Gruppen von Hilfen für gut erklären und von der Anmeldung befreien. (Quelle: © Europäische Union)