Profitieren Sie von einer Förderung für Forschung und Entwicklung!
Die Besonderheit: die Förderung kommt durch die Rückzahlung von Steuern. Und: Die Rückzahlung passiert in zwei einfachen Schritten! Die Grundlage für die steuerliche Forschungsförderung ist das Forschungszulagengesetz, das Anfang 2020 begann. Unternehmen bekommen durch das Forschungszulagengesetz Steuervergünstigungen, die bis zu 25% der förderfähigen Kosten pro Jahr betragen.
Wer bekommt die Förderung?
Förderfähig sind Unternehmen jeder Größe mit Sitz in Deutschland – egal, ob Einzelunternehmen oder Gesellschaft.
Was wird gefördert?
Unabhängig von Größe und Branche, können deutsche Unternehmen für ihre Forschungskosten gefördert werden.
Zu den Kriterien für die Forschung zählen:
- Entwicklung neuer Ideen im Projekt,
- Gewinnung neuen Wissens im Unternehmen durch das Projekt,
- Unsicherheiten beim Erreichen der Ziele im Projekt,
- Planung von Zielen und Meilensteinen für das Projekt.
Um zu sehen, ob Ihr Projekt für die steuerliche Forschungszulage geeignet ist, können Sie einen Rechner nutzen, siehe weitere Informationen.
Wie hoch ist die Förderung?
Die Forschungszulage beträgt 25 Prozent der förderfähigen Kosten pro Jahr eines Unternehmens und ist auf zwei Millionen Euro begrenzt. Die maximale jährliche Forschungszulage liegt daher bei 500.000 Euro. Durch das Corona-Paket wurde der Betrag für Kosten zwischen dem 1. Juli 2020 und dem 30. Juni 2026 auf jährlich 4 Millionen Euro erhöht. Die Forschungszulage kann neben anderen staatlichen Förderungen gegeben werden, aber bereits geförderte Personalkosten werden nicht mehr berücksichtigt. Gesamtstaatliche Hilfen für Forschungsprojekte dürfen 15 Millionen Euro pro Unternehmen und Projekt nicht überschreiten.
Wichtig: Es können nur Projekte gefördert werden, die nach dem Gesetz (01.01.2020) begonnen wurden.
Weitere Informationen und Ansprechpartner finden Sie auf den Seiten der IHK Cottbus