Seit dem 03.06.2024 können Zuschüsse über das neue Kundenportal für die energetische Optimierung von industriellen und gewerblichen Anlagen oder Prozessen beantragt werden. Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie (MWAE) gibt Geld für die Verbesserung der Energieeffizienz von Anlagen und Prozessen. Die Förderung hilft, CO2 zu sparen.
Fördernehmer:
Stadtwerke und Energieversorgungsunternehmen der Elektrizitäts- und Gasversorgung sowie kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (KMU)
Zur gewerblichen Wirtschaft zählen folgende Bereiche:
- Verarbeitendes Gewerbe,
- Energieversorgung im Bereich Strom und Gas,
- Baugewerbe,
- Handel und Reparatur von Autos,
- Gastgewerbe,
- Information und Kommunikation und
- Wäscherei und chemische Reinigung.
- Stadtwerke und Energieversorgungsunternehmen der Elektrizitäts- und Gasversorgung
Förderthemen:
Die Förderung ist für die Verbesserung der Energieeffizienz von Anlagen und Prozessen, die nach einem Energieaudit empfohlen wird.
Die Verbesserung muss den Energieverbrauch oder die CO2-Emissionen um mindestens 15 % senken.
Fördergeber und Mittelherkunft:
Land Brandenburg, Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie (MWAE) durch Geld des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE)
Bitte beachten Sie:
- Vor Beginn des Vorhabens muss der Förderantrag gestellt werden.
- Beginn des Vorhabens ist der erste Vertrag, der das Vorhaben festlegt.
- Es gibt Zuschüsse. Die Förderung ist für Projekte.
- Es gibt Zuschüsse für Vorhaben mit Ausgaben von mindestens 50.000 EUR. Es ist pro Anlage oder Prozess ein Antrag zu stellen.
- Kleine Unternehmen bekommen maximal 27,5 Prozent der Ausgaben. Mittlere Unternehmen bekommen maximal 22,5 Prozent. Stadtwerke und Energieversorgungsunternehmen, die kein KMU sind, bekommen bis zu 15 Prozent.
- Die Ausgaben richten sich nach den Regeln der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO).
- Die Zuwendung pro jährlich eingesparter Tonne CO2 darf 1.200 EUR nicht überschreiten.
- Weitere Informationen finden Sie in den "Allgemeinen Hinweisen zur Antragstellung":