KMU des produzierenden Gewerbes oder produktionsnahe Dienstleister mit innovativen Produkten/ Dienstleistungen mit Sitz und/oder Betriebsstätte in Brandenburg oder Gruppen von mind. 3 KMU können die Teilnahme an internationalen Messen, Ausstellungen, Informationsveranstaltungen, Symposien, Kongressen, Pitchings und virtuellen Formaten im In- und Ausland oder Messen des Messeplans der Hauptstadtregion gefördert bekommen.
Teilnahme an Messen:
Die Förderung für KMU erfolgt bis zu 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, bei Start-ups oder der erstmaligen Teilnahme an Messen bis zu 80 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal 18.000 € je Einzelmaßnahme. Die Mindesthöhe der zuwendungsfähigen Ausgaben beträgt 3.000 €.
Beratungsförderung - Erschließung internationale Märkte:
Gefördert werden können Beratungs- und Coachingmaßnahmen für abgegrenzte und konkret beschriebene Beratungsleistungen, die auf die Qualifizierung der handelnden Personen und/oder Unternehmen zur erfolgreichen Bearbeitung von Fragestellungen im Hinblick auf die Internationalisierung und Markterschließung im Ausland gerichtet sind.
Zuwendungsfähig sind Honorarausgaben für die Beratenden oder Coaches mit einem festen Betrag von 1.000,00 € je Beratungstag.
Die Höhe der Zuwendung beträgt
800,00 € je Beratungstag, sofern der oder die Zuwendungsempfangende ein Start-up ist.
500,00 € je Beratungstag, sofern der oder die Zuwendungsempfangende ein Unternehmen ist, das zum Zeitpunkt der Antragstellung mehr als fünf Jahre besteht.
1.000,00 € je Beratungstag für die ersten zwei Beratertage, sofern der oder die Zuwendungsempfangende erstmalig eine solche Förderung erhält.
Der Umfang einer Maßnahme ist auf höchstens zehn Beratungs- oder Coachingtage begrenzt. Der Durchführungszeitraum soll im Regelfall neun Monate nicht überschreiten. Innerhalb eines Unternehmens können mehrere, voneinander unabhängige Maßnahmen mit insgesamt bis zu 20 Beratungs- oder Coachingtagen je Unternehmen gefördert werden.
Anträge sind bei der Investitionsbank des Landes Brandenburg zu stellen.
Die neue Richtlinie wird zukünftig zu 100 % aus Landesmitteln finanziert. Die Richtlinie tritt am 01.01.2026 in Kraft und läuft bis zum 31.12.2028. - Anträge im Rahmen der neuen Richtlinie können vermutlich ab dem 01.01.2026 im ILB-Portal gestellt werden.
Bild - AERO Gemeinschaftsstand Berlin Brandenburg organisiert durch die IHK Cottbus
Infos zu Gmeienschaftsmessen:
IHK Cottbus
WFBB