Förderung für Anlagen zur Produktion von Energie aus erneuerbaren Quellen und Speicher (inkl. bis zu 20% Tilgungszuschuss)
Was bietet das Förderprogramm u.a. den Unternehmen (inkl. Land- und Forstwirtschaft) und freiberuflich Tätigen?
- Förderung von Photovoltaikanlagen, Geothermie-Wärmepumpen sowie Strom-, Wärme- und Kältespeichern
- Tilgungszuschüsse bis zu 20 % der förderfähigen Ausgaben
- Investitionsdarlehen von mindestens 35.000 EUR bis zu 5.000.000 EUR
Was wird gefördert?
Mit dem SAB Sachsenkredit "Energie und Speicher" finanzieren wir Investitionen im Freistaat Sachsen, im Einzelnen:
1. Errichtung oder Erweiterung von Photovoltaikanlagen
- auf, an oder in unmittelbarem Ortszusammenhang mit Gebäuden oder auf offenen Parkplätzen (Aufdach, Fassade, Freifläche)
- deren Bruttoleistung nach Umsetzung des Fördervorhabens mehr als 30 kW peak bis einschließlich 1MWp beträgt
2. Einbau, Ersatz oder Erweiterung dezentraler Speicher
- für elektrische Energie auf Basis der Umwandlung chemischer Energie (Stromspeicher, Quartierspeicher und Nachrüstsätze)
- mit dem öffentlichen Stromnetz dauerhaft gekoppelt, wieder aufladbar, ortsfest
- die jeweils mit einer Photovoltaikanlage von mehr als 30 kW peak bis einschließlich 1MWp gekoppelt werden
3. Einbau von elektrisch betriebenen Geothermie-Wärmepumpen
- in Neubauten oder in deren unmittelbarer Nähe
- die überwiegend (d.h. mehr als 50 % der erzeugten Wärme) mindestens einem der folgenden Zwecke dienen:
- Raumheizung/-kühlung
- kombinierte Warmwasserbereitung und Raumheizung/-kühlung
4. Einbau oder Erweiterung von Wärme-/Kältespeichern
- in Neubauten, die aus erneuerbaren Energien gespeist werden
Wie funktioniert die Antragstellung?
Darlehen aus diesem Förderprogramm werden über Ihre Hausbank vergeben. Bitte wenden Sie sich daher an Ihre Hausbank.