Markt - International 2026 - Neue Richtlinie tritt in Brandenburg am 01. Januar 2026 in Kraft

Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) des produzierenden Gewerbes oder produktionsnahe Dienstleister mit innovativen Produkten/ Dienstleistungen mit Sitz und/oder Betriebsstätte in Brandenburg oder Gruppen von mind. drei KMU können die Teilnahme an internationalen Messen, Ausstellungen, Informationsveranstaltungen, Symposien, Kongressen, Pitchings und virtuellen Formaten im In- und Ausland oder Messen des Messeplans der Hauptstadtregion gefördert bekommen. Die Richtlinie tritt am 01.01.2026 in Kraft und läuft bis zum 31.12.2028. Anträge im Rahmen der neuen Richtlinie können vermutlich ab dem 01.01.2026 im ILB-Portal gestellt werden.
 
Teilnahme an Messen:
Die Förderung für KMU erfolgt bis zu 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, bei Start-ups oder der erstmaligen Teilnahme an Messen bis zu 80 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal 18.000 € je Einzelmaßnahme. Die Mindesthöhe der zuwendungsfähigen Ausgaben beträgt 3.000 €.

Beratungsförderung - Erschließung internationale Märkte:
Gefördert werden können Beratungs- und Coachingmaßnahmen für abgegrenzte und konkret beschriebene Beratungsleistungen, die auf die Qualifizierung der handelnden Personen und/oder Unternehmen zur erfolgreichen Bearbeitung von Fragestellungen im Hinblick auf die Internationalisierung und Markterschließung im Ausland gerichtet sind. Zuwendungsfähig sind Honorarausgaben für die Beratenden oder Coaches mit einem festen Betrag von 1.000,00 € je Beratungstag.
 
Die Höhe der Zuwendung beträgt
  • 1.000,00 € je Beratungstag für die ersten zwei Beratertage, sofern der oder die Zuwendungsempfangende erstmalig eine solche Förderung erhält.
  • 800,00 € je Beratungstag, sofern der oder die Zuwendungsempfangende ein Start-up ist.
  • 500,00 € je Beratungstag, sofern der oder die Zuwendungsempfangende ein Unternehmen ist, das zum Zeitpunkt der Antragstellung mehr als fünf Jahre besteht.
Der Umfang einer Maßnahme ist auf höchstens zehn Beratungs- oder Coachingtage begrenzt. Der Durchführungszeitraum soll im Regelfall neun Monate nicht überschreiten. Innerhalb eines Unternehmens können mehrere, voneinander unabhängige Maßnahmen mit insgesamt bis zu 20 Beratungs- oder Coachingtagen je Unternehmen gefördert werden. Anträge sind bei der Investitionsbank des Landes Brandenburg zu stellen. Die neue Richtlinie wird zukünftig zu 100 % aus Landesmitteln finanziert.
 
Weitere Informationen zu Gemeinschaftsmessen erhalten Sie bei der Industrie- und Handelskammer Cottbus (IHK Cottbus) und bei der Wirtschaftsförderung Land Brandenburg GmbH (WFBB).
 
Bildhinweis: AERO Gemeinschaftsstand Berlin Brandenburg organisiert durch die IHK Cottbus, Copyright: MinGenTec/IHK Cottbus

Förderaufruf gestartet: Leittechnologien für die Energiewende

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) setzt auch 2025 ein starkes Zeichen für die Energiewende: Die fünfte Bekanntmachung zur Förderung von „Leittechnologien für die Energiewende“ im Rahmen der Industriellen Gemeinschaftsforschung (IGF) ist veröffentlicht. 

Sachsenkredit Universal

Seit Juli 2025 wurde der Sachsenkredit Universal deutlich erweitert, mit einem Tilgungszuschuss von bis zu zehn Prozent und erleichtertem Zugang, speziell für KMU, Existenzgründungen und Nachfolgeregelungen. Förderfähig sind Investitionen in Digitalisierung, Nachhaltigkeit, ländlichen Räumen und mehr.

EFRE-Förderprogramm „Nachhaltigkeit in KMU“ in Brandenburg

Land Brandenburg unterstützt kleine und mittlere Unternehmen beim Wasser- und Ressourcensparen

Innovationsprogramm für Geschäftsmodelle und Pionierlösungen (IGP) für Fachkräftesicherung und Arbeitsmarktintegration

Das Innovationsprogramm für Geschäftsmodelle und Pionierlösungen (IGP) setzt den Fokus seiner Innovationsförderung auf marktnahe nichttechnische Innovationen. Der aktuelle Call des IGP ist am 04.06.2025 gestartet und adressiert Geschäftsmodelle und Pionierlösungen für Fachkräftesicherung und Arbeitsmarktintegration. Zu den Zielgruppen gehören Startups, Kleinstunternehmen und Mittelständler inklusive gemeinnützige Unternehmen sowie Selbstständige und auch Gründerinnen und Gründer.

Brandenburgischer Innovationsgutschein (BIG) – jetzt beantragen!

Für die Entwicklung innovativer und nachhaltiger Produkte, Verfahren, Dienstleistungen oder Prozesse können KMU künftig wieder Zuschüsse bis zu 100.000 Euro für ihr Forschungs- und Entwicklungsprojekt beantragen.

EEN-Nachhaltigkeits-Check für Unternehmen

Nachhaltiges Wirtschaften ist für viele Unternehmen Realität, doch KMU fehlt oft die Kapazität für die Umsetzung. Das EEN Berlin-Brandenburg unterstützt mit dem Nachhaltigkeits-Check in Beratungsgesprächen dabei, den Status quo zu analysieren und Handlungsoptionen zu identifizieren.

Brandenburger Innovationsfachkräfte 2022

Mit dem Förderprogramm unterstützt das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie über die Investitionsbank des Landes Brandenburg kleine und mittlere brandenburgische  Unternehmen bei der Umsetzung innovativer Maßnahmen, für die spezielle Innovationsfachkräfte eingesetzt werden sollen. Die Förderrichtlinie tritt mit Wirkung zum 22. November 2022 in Kraft und mit Ablauf vom 31. Dezember 2028 außer Kraft.

Sachsen unterstützt KMU bei der Zusammenarbeit von Wissenschaft und Wirtschaft

Sachsen unterstützt mit der europäischen Forschungs- und Innovationsförderung v.a. kleine und mittlere sächsische Unternehmen (KMU) finanziell bei der Zusammenarbeit von Wissenschaft und Wirtschaft. Die sogenannte HORIZON-Prämie soll KMU an die Beantragung und Durchführung von Projekten des EU-Rahmenprogramms für Forschung und Innovation HORIZONT EUROPA heranführen.

Energieförderprogramm „Erneuerbare Energien Brandenburg“ geht an den Start

Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie (MWAE) in Brandenburg bietet ein neues Förderprogramm "Erneuerbare Energien Brandenburg" an. Es richtet sich hauptsächlich an kleine und mittlere Unternehmen sowie in Ausnahmefällen an große Unternehmen wie Stadtwerke und Versorger. Das Programm wird durch Mittel des Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) finanziert und knüpft an die RENplus Richtlinie 2014 – 2020 an. Förderfähig sind Vorhaben ab 200.000 Euro Investitionskosten; insgesamt stehen 25,3 Millionen Euro zur Verfügung.

Förderprogramm "Energieeffizienz Brandenburg"

Ab sofort können Zuschüsse über das neue Kundenportal für die energetische Optimierung von industriellen und gewerblichen Anlagen oder Prozessen beantragt werden.
Im Rahmen des Programms fördert das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie (MWAE) über die Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) die energetische Optimierung von industriellen und gewerblichen Anlagen und Prozessen. Die Förderung zielt auf CO2-Einsparungen in der gewerblichen Wirtschaft durch die Steigerung der Energieeffizienz ab. Die Förderrichtlinie trat am 09. Mai 2024 in Kraft und tritt mit Ablauf vom 30. Juni 2027 außer Kraft.

Änderungen in den De-minimis-Verordnungen - Wichtige beihilferechtliche Änderungen für Unternehmen

Änderungen in den De-minimis-Verordnungen - Wichtige beihilferechtliche Änderungen für Unternehmen:
Mit den überarbeiteten Verordnungen werden geringfügige Beihilfen von der EU-Beihilfekontrolle ausgenommen, da davon ausgegangen wird, dass sie keine Auswirkungen auf den Wettbewerb und den Handel im Binnenmarkt haben. Beide sind am 1. Januar 2024 in Kraft treten und werden bis zum 31. Dezember 2030 gelten.

Förderaufruf "Forschung und Entwicklung an Batterietechnologien ..."

Richtlinie zur Förderung von Projekten zum Thema „Forschung und Entwicklung an Batterietechnologien für technologisch souveräne, wettbewerbsfähige und nachhaltige Batteriewertschöpfungsketten“ im Rahmen des Dachkonzepts Batterieforschung.
Die erfolgreiche Transformation der deutschen Industrie hin zur Klimaneutralität unter den Anforderungen nachhaltigen Wirtschaftens und daraus abgeleiteter Ziele ist zentral für die Zukunftsfähigkeit Deutschlands als Wirtschafts- und Technologiestandort.

In der ersten Verfahrensstufe sind dem beauftragten Projektträger bis spätestens 30. September 2025 bzw. 31. März 2026 zunächst Projektskizzen in elektronischer Form vorzulegen. 

Fördermöglichkeiten zur Auslandsmarkterschließung

Markterschließung durch KMU (GRW-Markt - International) sowie das Messeprogramm Young Innovators sind zwei der Möglichkeiten sich als Unternehmen die Markterschließung fördern zu lassen. Die Richtlinie gilt bis zum 31.12.2025.

Innovationsförderung durch steuerliche Forschungszulage in 2 einfachen Schritten

Sie wollen in Forschung und Entwicklung investieren? Dann nutzen Sie die steuerliche Begünstigung vom Staat für Ihre Forschungsausgaben. Ermöglicht wird das durch das Forschungszulagengesetz.

STARK-Programm

Überblick der Inhalte des STARK-Programms des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).