Sachsen unterstützt KMU bei der Zusammenarbeit von Wissenschaft und Wirtschaft

Der Freistaat Sachsen unterstützt kleine und mittlere Unternehmen (KMU) bei der Beantragung und Durchführung von Projekten im EU-Forschungsprogramm HORIZONT EUROPA mit der HORIZON-Prämie. Sie können Zuschüsse für externe Dienstleistungen zur Vorbereitung, Entwicklung, Gestaltung und Begleitung von Anträgen, Etablierung von Projektmanagement und -controlling sowie zur Analyse bei Ablehnung erhalten.

Fördergeberist das Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (SMWA); die Zuschusshöhe beträgt bis zu 50% der förderfähigen Ausgaben:

  • Maximal 5.000 EUR in der Initialphase
  • Maximal 10.000 EUR bei Koordinatorenfunktion
  • Zusätzlich 15.000 EUR in der Startphase bei Koordinatorenfunktion
  • 1.000 EUR für die Analyse bei erfolglosem Antrag.
Weiterführende Links finden Sie rechts oben:

 

Sachsenkredit Universal

Seit Juli 2025 wurde der Sachsenkredit Universal deutlich erweitert, mit einem Tilgungszuschuss von bis zu zehn Prozent und erleichtertem Zugang, speziell für KMU, Existenzgründungen und Nachfolgeregelungen. Förderfähig sind Investitionen in Digitalisierung, Nachhaltigkeit, ländlichen Räumen und mehr.

EFRE-Förderprogramm „Nachhaltigkeit in KMU“ in Brandenburg

Land Brandenburg unterstützt kleine und mittlere Unternehmen beim Wasser- und Ressourcensparen

Innovationsprogramm für Geschäftsmodelle und Pionierlösungen (IGP) für Fachkräftesicherung und Arbeitsmarktintegration

Das Innovationsprogramm für Geschäftsmodelle und Pionierlösungen (IGP) setzt den Fokus seiner Innovationsförderung auf marktnahe nichttechnische Innovationen. Der aktuelle Call des IGP ist am 04.06.2025 gestartet und adressiert Geschäftsmodelle und Pionierlösungen für Fachkräftesicherung und Arbeitsmarktintegration. Zu den Zielgruppen gehören Startups, Kleinstunternehmen und Mittelständler inklusive gemeinnützige Unternehmen sowie Selbstständige und auch Gründerinnen und Gründer.

Brandenburgischer Innovationsgutschein (BIG) – jetzt beantragen!

Für die Entwicklung innovativer und nachhaltiger Produkte, Verfahren, Dienstleistungen oder Prozesse können KMU künftig wieder Zuschüsse bis zu 100.000 Euro für ihr Forschungs- und Entwicklungsprojekt beantragen.

EEN-Nachhaltigkeits-Check für Unternehmen

Nachhaltiges Wirtschaften ist für viele Unternehmen Realität, doch KMU fehlt oft die Kapazität für die Umsetzung. Das EEN Berlin-Brandenburg unterstützt mit dem Nachhaltigkeits-Check in Beratungsgesprächen dabei, den Status quo zu analysieren und Handlungsoptionen zu identifizieren.

Brandenburger Innovationsfachkräfte 2022

Mit dem Förderprogramm unterstützt das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie über die Investitionsbank des Landes Brandenburg kleine und mittlere brandenburgische  Unternehmen bei der Umsetzung innovativer Maßnahmen, für die spezielle Innovationsfachkräfte eingesetzt werden sollen. Die Förderrichtlinie tritt mit Wirkung zum 22. November 2022 in Kraft und mit Ablauf vom 31. Dezember 2028 außer Kraft.

Energieförderprogramm „Erneuerbare Energien Brandenburg“ geht an den Start

Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie (MWAE) in Brandenburg bietet ein neues Förderprogramm "Erneuerbare Energien Brandenburg" an. Es richtet sich hauptsächlich an kleine und mittlere Unternehmen sowie in Ausnahmefällen an große Unternehmen wie Stadtwerke und Versorger. Das Programm wird durch Mittel des Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) finanziert und knüpft an die RENplus Richtlinie 2014 – 2020 an. Förderfähig sind Vorhaben ab 200.000 Euro Investitionskosten; insgesamt stehen 25,3 Millionen Euro zur Verfügung.

Förderprogramm "Energieeffizienz Brandenburg"

Ab sofort können Zuschüsse über das neue Kundenportal für die energetische Optimierung von industriellen und gewerblichen Anlagen oder Prozessen beantragt werden.
Im Rahmen des Programms fördert das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie (MWAE) über die Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) die energetische Optimierung von industriellen und gewerblichen Anlagen und Prozessen. Die Förderung zielt auf CO2-Einsparungen in der gewerblichen Wirtschaft durch die Steigerung der Energieeffizienz ab. Die Förderrichtlinie trat am 09. Mai 2024 in Kraft und tritt mit Ablauf vom 30. Juni 2027 außer Kraft.

Änderungen in den De-minimis-Verordnungen - Wichtige beihilferechtliche Änderungen für Unternehmen

Änderungen in den De-minimis-Verordnungen - Wichtige beihilferechtliche Änderungen für Unternehmen:
Mit den überarbeiteten Verordnungen werden geringfügige Beihilfen von der EU-Beihilfekontrolle ausgenommen, da davon ausgegangen wird, dass sie keine Auswirkungen auf den Wettbewerb und den Handel im Binnenmarkt haben. Beide sind am 1. Januar 2024 in Kraft treten und werden bis zum 31. Dezember 2030 gelten.

Förderaufruf "Forschung und Entwicklung an Batterietechnologien ..."

Richtlinie zur Förderung von Projekten zum Thema „Forschung und Entwicklung an Batterietechnologien für technologisch souveräne, wettbewerbsfähige und nachhaltige Batteriewertschöpfungsketten“ im Rahmen des Dachkonzepts Batterieforschung.
Die erfolgreiche Transformation der deutschen Industrie hin zur Klimaneutralität unter den Anforderungen nachhaltigen Wirtschaftens und daraus abgeleiteter Ziele ist zentral für die Zukunftsfähigkeit Deutschlands als Wirtschafts- und Technologiestandort.

In der ersten Verfahrensstufe sind dem beauftragten Projektträger bis spätestens 30. September 2025 bzw. 31. März 2026 zunächst Projektskizzen in elektronischer Form vorzulegen. 

Fördermöglichkeiten zur Auslandsmarkterschließung

Markterschließung durch KMU (GRW-Markt - International) sowie das Messeprogramm Young Innovators sind zwei der Möglichkeiten sich als Unternehmen die Markterschließung fördern zu lassen. Die Richtlinie gilt bis zum 31.12.2025.

Innovationsförderung durch steuerliche Forschungszulage in 2 einfachen Schritten

Sie wollen in Forschung und Entwicklung investieren? Dann nutzen Sie die steuerliche Begünstigung vom Staat für Ihre Forschungsausgaben. Ermöglicht wird das durch das Forschungszulagengesetz.

STARK-Programm

Überblick der Inhalte des STARK-Programms des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).