er Sachsenkredit Universal, das bewährte Förderangebot der Sächsischen Aufbaubank (SAB) in Kooperation mit dem Sächsischen Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz (SMWA), wird ab dem 1. Juli 2025 nochmals deutlich aufgewertet. Der Kredit richtet sich weiterhin an kleine und mittlere Unternehmen (KMU), freie Berufe, Existenzgründer:innen sowie große privat geführte Unternehmen – jetzt mit einem Tilgungszuschuss von bis zu zehn Prozent und erweiterten Zugangsmöglichkeiten.
Gezielte Unterstützung für Sachsens Wirtschaft
„Wir geben Unternehmerinnen und Unternehmern in Sachsen gezielt Rückenwind“, sagt Dr. Katrin Leonhardt, Vorstandsvorsitzende der SAB. „Mit den neuen Zuschussmöglichkeiten im Sachsenkredit Universal setzen wir starke Anreize für Investitionen in Zukunft, Nachhaltigkeit und unternehmerischen Mut – gerade für kleine und mittlere Unternehmen.“
Neuer Tilgungszuschuss und erweiterte Förderkriterien
Ab Juli 2025 wird der Basis-Tilgungszuschuss auf sechs Prozent der Darlehenssumme festgesetzt. Zusätzlich können Förderkunden durch Bonuszuschläge von jeweils zwei Prozent für bestimmte Vorhaben den Zuschuss auf bis zu zehn Prozent erhöhen. Förderfähig sind dabei unter anderem Existenzgründungen, Unternehmensnachfolgen, Neuansiedlungen, Investitionen im ländlichen Raum sowie Maßnahmen, die einen Beitrag zu Nachhaltigkeit oder Digitalisierung leisten. Im Vergleich zu bisherigen Konditionen entfallen die bisherigen Einstiegskriterien für Digitalisierung und Nachhaltigkeit, was den Zugang zur Förderung weiter erleichtert.
Breites Spektrum förderfähiger Investitionen
Gefördert werden unter anderem Investitionen in Produktionsanlagen, Immobilien, Digitalisierung, Nachhaltigkeit sowie Existenzgründungen und Unternehmensnachfolgen.
Digitalisierungsvorhaben und Antragsverfahren
Digitalisierungsvorhaben mit einem Volumen bis 250.000 Euro werden weiterhin über das Programm „Darlehen für den Mittelstand“ und das Digitalisierungsdarlehen begleitet. Digitalisierungsvorhaben mit einem höheren Finanzierungsbedarf ab 250.000,01 Euro können über den Sachsenkredit Universal gefördert werden.
Die Beantragung des Sachsenkredits erfolgt wie gewohnt über die jeweilige Hausbank. Für bereits gestellte Anträge gilt: Anträge, die vor dem 1. Juli 2025 eingereicht wurden, werden noch zu den bisherigen Konditionen mit maximal sechs Prozent Tilgungszuschuss bewilligt. Anträge, die ab dem 1. Juli bei der SAB eingehen, erhalten die neuen, verbesserten Konditionen mit bis zu zehn Prozent Tilgungszuschuss. Kunden haben zudem die Möglichkeit, noch nicht bewilligte Anträge zurückzuziehen und ab Juli neu einzureichen, um von den erweiterten Zuschüssen zu profitieren.
Weitere Informationen finden Sie unter: www.sab.sachsen.de/sachsenkredit-universal