Innovationsprogramm für Geschäftsmodelle und Pionierlösungen (IGP) für Fachkräftesicherung und Arbeitsmarktintegration

Das Innovationsprogramm für Geschäftsmodelle und Pionierlösungen (IGP) setzt den Fokus seiner Innovationsförderung auf marktnahe nichttechnische Innovationen.

Mit dem IGP fördert das BMWE marktorientierte Innovationsprojekte. In deren Mittelpunkt sollen innovative Geschäftsideen oder Pionierlösung stehen, die auf neuartige Dienstleistungen abzielen, neue Prozesse und Organisationsweisen entwickeln oder innovative Marketingkonzepte und Geschäftsmodelle umsetzen. Möglich sind unter anderem kreativwirtschaftliche Konzepte, Organisationsmodelle von Social Startups, neue Plattformformate und viele weitere Innovationen. Dies können z. B. moderne Designansätze, neuartige Lern-Apps sowie neue Formen der Technologienutzung sein. Die Projekte sind geprägt von einem primär nichttechnischen Entwicklungscharakter, gleichwohl können Technologien in den IGP-Projekten eine Rolle spielen – sie müssen dies allerdings nicht zwingend; wichtig ist vielmehr die Neuartigkeit der Problemlösung.

Der aktuelle Call des IGP ist am 04.06.2025 gestartet und adressiert Geschäftsmodelle und Pionierlösungen für Fachkräftesicherung und Arbeitsmarktintegration (Förderaufruf). Dazu gehören unter anderem

- Innovationen für Aus-, Fort- und Weiterbildung sowie Wissenstransfer am Arbeitsplatz,
- neue Konzepte zur Gewinnung ausländischer Fachkräfte,
- innovative Angebote für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf,
- Arbeitsmarktintegration von Gruppen mit besonderen bzw. spezifischen Bedarfen (z.B. Geflüchtete, Neu-/Quereinsteiger),
- neue Lösungen zur besseren Nutzung von Fachkräfte-Potenzialen im demografischen Wandel,
- Verbesserungen in Bereichen wie mentaler Gesundheit und Inklusion am Arbeitsplatz oder Teamzusammenhalt, etc.
 
Im IGP können sich KMU (inkl. Gründungen, Selbständige, gemeinwohlorientierte Unternehmen) sowie mit diesen Unternehmen kooperierende Forschungseinrichtungen (inkl. Hochschulen) in zwei verschiedenen Projektformen mit Projektideen bewerben:
- Machbarkeitsprojekte: Experimentelle Einzel- oder Kooperationsprojekte in der innovativen Frühphase mit dem Charakter von Machbarkeitstests (höchstens 12 Monate). Die Projektumsetzung soll mit merklichen Ungewissheiten (Risiken) verbunden sein, gleichzeitig aber chancenreich sein.
- Marktreifeprojekte: Komplexe Einzel- und Kooperationsprojekte zur Ausreifung von Innovationen samt umfangreichen Markttests und Pilotierung am Markt. Es sollten bereits mindestens erste positive Belege zur Machbarkeit erbracht worden sein (höchstens 24 Monate). Die Projektumsetzung soll mit Ungewissheiten (Risiken) verbunden sein, gleichzeitig aber chancenreich sein.
 
Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss zu den Kosten des IGP-Projektes in Form einer Anteilfinanzierung nach dem „De-minimis Verfahren“, einer europäischen Förderregelung, die unter anderem Grenzen für Förderhöhen setzt. Die Frist zum Einreichen der Teilnahmeanträge endet am 19.08.2025 um 15:00 Uhr.
 
Weitere aktuelle Informationen, Dokumente und Termine rund um das IGP finden Sie unter folgenden Links:
 
Der nächste Call des IGP wird voraussichtlich Ende 2025 starten und Geschäftsmodelle und Pionierlösungen für mehr Attraktivität, Wirtschaftskraft und Lebensqualität von Stadt und Land in den Fokus nehmen. Dazu gehören unter anderem marktorientierte Innovationen zur Attraktivitätssteigerung von urbanen und/oder ländlichen Räumen, neue Services und Konzepte für Co-Working/Living oder für die (Um-)Nutzung von Immobilien und Flächen, Verbesserungen zur effizienteren oder nachhaltigeren Nutzung regionaler Ressourcen, Innovationen im Bereich Smart-City/Village und regionale GovTech-Lösungen, neue (digitale) Organisationsmodelle für regionale Energie oder Mobilität, innovative Lösungen für die örtliche Versorgung (z.B. Gesundheit, Pflege, Betreuung), Tourismusinnovationen, etc.
 
 
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International Open Innovation Programm (IOIP) 2025

Das IOIP 2025 ist ein Förderprogramm, das innovative Start-ups, KMU und Forschungseinrichtungen dazu einlädt, sich mit ihren Ideen und Technologien an verschiedenen Challenges zu beteiligen. Ziel ist es, zukunftsweisende Lösungen in verschiedenen Technologiebereichen zu fördern und zu unterstützen.

Brandenburgischer Innovationsgutschein (BIG) – Förderprogramm neu aufgelegt

Für die Entwicklung innovativer und nachhaltiger Produkte, Verfahren, Dienstleistungen oder Prozesse können KMU künftig wieder Zuschüsse bis zu 100.000 Euro für ihr Forschungs- und Entwicklungsprojekt beantragen.

Der "Zukunftspreis Brandenburg" 2025 sucht innovative Unternehmen!

Brandenburger Unternehmen können sich ab sofort bis zum 9. Mai 2025 bewerben. Der Preis würdigt unternehmerische Leistungen in verschiedenen Kategorien wie Innovation, Digitalisierung, Nachhaltigkeit und gesellschaftliches Engagement. Eine Teilnahme bietet die Chance auf mediale Präsenz und die Auszeichnung als "Gewinner des Zukunftspreises Brandenburg".

Neuer Förderaufruf für innovative Vorhaben von Unternehmen in der Lausitz

Am 01. April 2025 startete der inzwischen 8. Ideen- und Projektwettbewerb des Förderprogramms „Unternehmen Revier“ in der Lausitz. Bis zum 23. Mai sind Unternehmen auch zusammen mit wissenschaftlichen Einrichtungen aufgerufen, sich mit Ihren innovativen Vorhaben der Produktentwicklung und Geschäftsfelderweiterung, die einen konkrete Bezug zum wirtschaftlichen Strukturwandel im Lausitzer Revier haben, zu bewerben.

EEN-Nachhaltigkeits-Check für Unternehmen

Nachhaltiges Wirtschaften ist für viele Unternehmen Realität, doch KMU fehlt oft die Kapazität für die Umsetzung. Das EEN Berlin-Brandenburg unterstützt mit dem Nachhaltigkeits-Check in Beratungsgesprächen dabei, den Status quo zu analysieren und Handlungsoptionen zu identifizieren.

Energieeffizienzpreis des Landes Brandenburg - Bewerbungsfrist: 21.03.2025

Das Brandenburger Wirtschaftsministerium vergibt gemeinsam mit dem VKU auch in diesem Jahr den Energieeffizienzpreis. 

Brandenburger Innovationsfachkräfte 2022

Mit dem Förderprogramm unterstützt das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie über die Investitionsbank des Landes Brandenburg kleine und mittlere brandenburgische  Unternehmen bei der Umsetzung innovativer Maßnahmen, für die spezielle Innovationsfachkräfte eingesetzt werden sollen.

Sachsen unterstützt KMU bei der Zusammenarbeit von Wissenschaft und Wirtschaft

Sachsen unterstützt mit der europäischen Forschungs- und Innovationsförderung v.a. kleine und mittlere sächsische Unternehmen (KMU) finanziell bei der Zusammenarbeit von Wissenschaft und Wirtschaft. Die sogenannte HORIZON-Prämie soll KMU an die Beantragung und Durchführung von Projekten des EU-Rahmenprogramms für Forschung und Innovation HORIZONT EUROPA heranführen.

Energieförderprogramm „Erneuerbare Energien Brandenburg“ geht an den Start

Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie (MWAE) in Brandenburg bietet ein neues Förderprogramm "Erneuerbare Energien Brandenburg" an. Es richtet sich hauptsächlich an kleine und mittlere Unternehmen sowie in Ausnahmefällen an große Unternehmen wie Stadtwerke und Versorger. Das Programm wird durch Mittel des Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) finanziert und knüpft an die RENplus Richtlinie 2014 – 2020 an. Förderfähig sind Vorhaben ab 200.000 Euro Investitionskosten; insgesamt stehen 25,3 Millionen Euro zur Verfügung.

Förderprogramm "Energieeffizienz Brandenburg"

Ab sofort können Zuschüsse über das neue Kundenportal für die energetische Optimierung von industriellen und gewerblichen Anlagen oder Prozessen beantragt werden. Im Rahmen des Programms fördert das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie (MWAE) über die Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) die energetische Optimierung von industriellen und gewerblichen Anlagen und Prozessen. Die Förderung zielt auf CO2-Einsparungen in der gewerblichen Wirtschaft durch die Steigerung der Energieeffizienz ab.

Änderungen in den De-minimis-Verordnungen - Wichtige beihilferechtliche Änderungen für Unternehmen

Änderungen in den De-minimis-Verordnungen - Wichtige beihilferechtliche Änderungen für Unternehmen: Mit den überarbeiteten Verordnungen werden geringfügige Beihilfen von der EU-Beihilfekontrolle ausgenommen, da davon ausgegangen wird, dass sie keine Auswirkungen auf den Wettbewerb und den Handel im Binnenmarkt haben. Beide sind am 1. Januar 2024 in Kraft treten und werden bis zum 31. Dezember 2030 gelten.

Förderaufruf "Forschung und Entwicklung an Batterietechnologien ..."

Richtlinie zur Förderung von Projekten zum Thema „Forschung und Entwicklung an Batterietechnologien für technologisch souveräne, wettbewerbsfähige und nachhaltige Batteriewertschöpfungsketten“ im Rahmen des Dachkonzepts Batterieforschung. Die erfolgreiche Transformation der deutschen Industrie hin zur Klimaneutralität unter den Anforderungen nachhaltigen Wirtschaftens und daraus abgeleiteter Ziele ist zentral für die Zukunftsfähigkeit Deutschlands als Wirtschafts- und Technologiestandort.

Fördermöglichkeiten zur Auslandsmarkterschließung

Markterschließung durch KMU (GRW-Markt - International) sowie das Messeprogramm Young Innovators sind zwei der Möglichkeiten sich als Unternehmen die Markterschließung fördern zu lassen.

Innovationsförderung durch steuerliche Forschungszulage in 2 einfachen Schritten

Sie wollen in Forschung und Entwicklung investieren? Dann nutzen Sie die steuerliche Begünstigung vom Staat für Ihre Forschungsausgaben. Ermöglicht wird das durch das Forschungszulagengesetz.

STARK-Programm

Überblick der Inhalte des STARK-Programms des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).