Das Innovationsprogramm für Geschäftsmodelle und Pionierlösungen (IGP) setzt den Fokus seiner Innovationsförderung auf marktnahe nichttechnische Innovationen.
Mit dem IGP fördert das BMWE marktorientierte Innovationsprojekte. In deren Mittelpunkt sollen innovative Geschäftsideen oder Pionierlösung stehen, die auf neuartige Dienstleistungen abzielen, neue Prozesse und Organisationsweisen entwickeln oder innovative Marketingkonzepte und Geschäftsmodelle umsetzen. Möglich sind unter anderem kreativwirtschaftliche Konzepte, Organisationsmodelle von Social Startups, neue Plattformformate und viele weitere Innovationen. Dies können z. B. moderne Designansätze, neuartige Lern-Apps sowie neue Formen der Technologienutzung sein. Die Projekte sind geprägt von einem primär nichttechnischen Entwicklungscharakter, gleichwohl können Technologien in den IGP-Projekten eine Rolle spielen – sie müssen dies allerdings nicht zwingend; wichtig ist vielmehr die Neuartigkeit der Problemlösung.
Der aktuelle Call des IGP ist am 04.06.2025 gestartet und adressiert Geschäftsmodelle und Pionierlösungen für Fachkräftesicherung und Arbeitsmarktintegration (Förderaufruf). Dazu gehören unter anderem
- Innovationen für Aus-, Fort- und Weiterbildung sowie Wissenstransfer am Arbeitsplatz,
- neue Konzepte zur Gewinnung ausländischer Fachkräfte,
- innovative Angebote für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf,
- Arbeitsmarktintegration von Gruppen mit besonderen bzw. spezifischen Bedarfen (z.B. Geflüchtete, Neu-/Quereinsteiger),
- neue Lösungen zur besseren Nutzung von Fachkräfte-Potenzialen im demografischen Wandel,
- Verbesserungen in Bereichen wie mentaler Gesundheit und Inklusion am Arbeitsplatz oder Teamzusammenhalt, etc.
Im
IGP können sich
KMU (
inkl. Gründungen, Selbständige, gemeinwohlorientierte Unternehmen) sowie mit diesen Unternehmen kooperierende Forschungseinrichtungen (
inkl. Hochschulen) in zwei verschiedenen Projektformen mit Projektideen bewerben:
- Machbarkeitsprojekte: Experimentelle Einzel- oder Kooperationsprojekte in der innovativen Frühphase mit dem Charakter von Machbarkeitstests (höchstens 12 Monate). Die Projektumsetzung soll mit merklichen Ungewissheiten (Risiken) verbunden sein, gleichzeitig aber chancenreich sein.
- Marktreifeprojekte: Komplexe Einzel- und Kooperationsprojekte zur Ausreifung von Innovationen samt umfangreichen Markttests und Pilotierung am Markt. Es sollten bereits mindestens erste positive Belege zur Machbarkeit erbracht worden sein (höchstens 24 Monate). Die Projektumsetzung soll mit Ungewissheiten (Risiken) verbunden sein, gleichzeitig aber chancenreich sein.
Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss zu den Kosten des
IGP-Projektes in Form einer Anteilfinanzierung nach dem „De-minimis Verfahren“, einer europäischen Förderregelung, die unter anderem Grenzen für Förderhöhen setzt.
Die Frist zum Einreichen der Teilnahmeanträge endet am 19.08.2025 um 15:00 Uhr.
Weitere aktuelle Informationen, Dokumente und Termine rund um das IGP finden Sie unter folgenden Links:
Der nächste
Call des
IGP wird voraussichtlich Ende 2025 starten und Geschäftsmodelle und Pionierlösungen für mehr Attraktivität, Wirtschaftskraft und Lebensqualität von Stadt und Land in den Fokus nehmen. Dazu gehören unter anderem marktorientierte Innovationen zur Attraktivitätssteigerung von urbanen und/oder ländlichen Räumen, neue
Services und Konzepte für
Co-Working/Living oder für die (Um-)Nutzung von Immobilien und Flächen, Verbesserungen zur effizienteren oder nachhaltigeren Nutzung regionaler Ressourcen, Innovationen im Bereich
Smart-City/Village und regionale
GovTech-Lösungen, neue (digitale) Organisationsmodelle für regionale Energie oder Mobilität, innovative Lösungen für die örtliche Versorgung (
z.B. Gesundheit, Pflege, Betreuung), Tourismusinnovationen,
etc.
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