Innovationsförderung durch steuerliche Forschungszulage in 2 einfachen Schritten

Profitieren Sie von einer projekt- und laufzeitunabhängigen FuE-Förderung!

Die Besonderheit: die Förderung erfolgt im Rahmen der Steuerrückerstattung. Und: Die Erstattung erfolgt in zwei einfachen Schritten! Die Grundlage für die steuerliche Forschungsförderung bildet das Anfang 2020 in Kraft getretene Forschungszulagengesetz. Unternehmen werden durch das Forschungszulagengesetz steuerliche Begünstigungen gewährt, die bis zu 25% der förderfähigen Aufwendungen pro Jahr umfassen.
 
Wer wird gefördert?
Förderfähig sind Unternehmen jeder Größe mit Sitz in Deutschland – egal, ob Einzelunternehmen, Personen- oder Kapitalgesellschaft.
 
Was wird gefördert?
Unabhängig von Größe und Branche, besteht die Möglichkeit der Förderung für die Forschungsausgaben deutscher Unternehmen.

Zu den Kriterien der FuE-Vorhaben zählen:

  • Entwicklung neuartiger (Lösungs-) Konzepte im Rahmen des zu fördernden Projekts,
  • Gewinnung neuen Wissens und neuer Erkenntnisse im Unternehmen durch das zu fördernde Projekt
  • Unsicherheiten hinsichtlich des Erreichens angestrebter Ziele im Rahmen des zu fördernden Projekts im Unternehmen
  • Planung spezifischer Ziele und Definierung von Meilensteinen für das zu fördernde Projekt
Um einschätzen zu können, ob Ihr Vorhaben im Rahmen der Steuerlichen Forschungszulage überhaupt infrage kommt, können Sie einen Forschungszulagerechner nutzen, s. Weiterführende Informationen.
 
Wie hoch ist die Förderung?
Die Forschungszulage beträgt 25 Prozent der förderfähigen Aufwendungen pro Wirtschaftsjahr eines Unternehmens und ist auf zwei Millionen E
uro begrenzt. Die maximale jährliche Forschungszulage liegt daher bei 500.000 Euro. Durch das Corona-Konjunkturpaket wurde der Betrag für Aufwendungen zwischen dem 1. Juli 2020 und dem 30. Juni 2026 auf jährlich 4 Millionen Euro erhöht. Die Forschungszulage kann neben anderen staatlichen Förderungen gewährt werden, jedoch werden bereits anderweitig geförderte Personalkosten nicht mehr berücksichtigt. Gesamtstaatliche Beihilfen für FuE-Vorhaben dürfen 15 Millionen Euro pro Unternehmen und FuE-Projekt nicht überschreiten.
 
Wichtig: Es können nur Projekte, die nach Inkrafttreten des Gesetzes (01.01.2020) begonnen wurden, gefördert werden.

Weiterführende Informationen und Ansprechpartner finden Sie auf den Seiten der IHK Cottbus

EEN-Nachhaltigkeits-Check für Unternehmen

Nachhaltiges Wirtschaften ist für viele Unternehmen Realität, doch KMU fehlt oft die Kapazität für die Umsetzung. Das EEN Berlin-Brandenburg unterstützt mit dem Nachhaltigkeits-Check in Beratungsgesprächen dabei, den Status quo zu analysieren und Handlungsoptionen zu identifizieren.

Energieeffizienzpreis des Landes Brandenburg - Bewerbungsfrist: 21.03.2025

Das Brandenburger Wirtschaftsministerium vergibt gemeinsam mit dem VKU auch in diesem Jahr den Energieeffizienzpreis. 

Brandenburger Innovationsfachkräfte 2022

Mit dem Förderprogramm unterstützt das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie über die Investitionsbank des Landes Brandenburg kleine und mittlere brandenburgische  Unternehmen bei der Umsetzung innovativer Maßnahmen, für die spezielle Innovationsfachkräfte eingesetzt werden sollen.

Sachsen unterstützt KMU bei der Zusammenarbeit von Wissenschaft und Wirtschaft

Sachsen unterstützt mit der europäischen Forschungs- und Innovationsförderung v.a. kleine und mittlere sächsische Unternehmen (KMU) finanziell bei der Zusammenarbeit von Wissenschaft und Wirtschaft. Die sogenannte HORIZON-Prämie soll KMU an die Beantragung und Durchführung von Projekten des EU-Rahmenprogramms für Forschung und Innovation HORIZONT EUROPA heranführen.

Energieförderprogramm „Erneuerbare Energien Brandenburg“ geht an den Start

Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie (MWAE) in Brandenburg bietet ein neues Förderprogramm "Erneuerbare Energien Brandenburg" an. Es richtet sich hauptsächlich an kleine und mittlere Unternehmen sowie in Ausnahmefällen an große Unternehmen wie Stadtwerke und Versorger. Das Programm wird durch Mittel des Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) finanziert und knüpft an die RENplus Richtlinie 2014 – 2020 an. Förderfähig sind Vorhaben ab 200.000 Euro Investitionskosten; insgesamt stehen 25,3 Millionen Euro zur Verfügung.

Förderprogramm "Energieeffizienz Brandenburg"

Ab sofort können Zuschüsse über das neue Kundenportal für die energetische Optimierung von industriellen und gewerblichen Anlagen oder Prozessen beantragt werden. Im Rahmen des Programms fördert das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie (MWAE) über die Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) die energetische Optimierung von industriellen und gewerblichen Anlagen und Prozessen. Die Förderung zielt auf CO2-Einsparungen in der gewerblichen Wirtschaft durch die Steigerung der Energieeffizienz ab.

Änderungen in den De-minimis-Verordnungen - Wichtige beihilferechtliche Änderungen für Unternehmen

Änderungen in den De-minimis-Verordnungen - Wichtige beihilferechtliche Änderungen für Unternehmen: Mit den überarbeiteten Verordnungen werden geringfügige Beihilfen von der EU-Beihilfekontrolle ausgenommen, da davon ausgegangen wird, dass sie keine Auswirkungen auf den Wettbewerb und den Handel im Binnenmarkt haben. Beide sind am 1. Januar 2024 in Kraft treten und werden bis zum 31. Dezember 2030 gelten.

Förderaufruf "Forschung und Entwicklung an Batterietechnologien ..."

Richtlinie zur Förderung von Projekten zum Thema „Forschung und Entwicklung an Batterietechnologien für technologisch souveräne, wettbewerbsfähige und nachhaltige Batteriewertschöpfungsketten“ im Rahmen des Dachkonzepts Batterieforschung. Die erfolgreiche Transformation der deutschen Industrie hin zur Klimaneutralität unter den Anforderungen nachhaltigen Wirtschaftens und daraus abgeleiteter Ziele ist zentral für die Zukunftsfähigkeit Deutschlands als Wirtschafts- und Technologiestandort.

Fördermöglichkeiten zur Auslandsmarkterschließung

Markterschließung durch KMU (GRW-Markt - International) sowie das Messeprogramm Young Innovators sind zwei der Möglichkeiten sich als Unternehmen die Markterschließung fördern zu lassen.

STARK-Programm

Überblick der Inhalte des STARK-Programms des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).