Fördermöglichkeiten zur Auslandsmarkterschließung

Das Land Brandenburg als auch der Bund unterstützen klein- und mittelständische Unternehmen bei der Erschließung neuer Märkte. Bei diesen Zuschüssen stehen vor allem die Förderung zur Teilnahme an international ausgerichteten Messen und Kongressen sowie die Inanspruchnahme von Beratungsleistungen im Fokus.

 

GRW Markt International 2023

Mit dieser Richtlinie fördert das Bundesland Brandenburg unter anderem folgende Vorhaben:
  • Teilnahme an international ausgerichteten Messen, Ausstellungen, Informationsveranstaltungen, Symposien, Kongressen, Pitchings und virtuellen Formaten der genannten Maßnahmen im In- und Ausland mit produktspezifischer Ausrichtung, sofern diese nicht einem Direktverkauf dienen (Nummer 2.1 der Richtlinie)
  • Teilnahme an regionalen und überregionalen Messen, soweit diese im aktuellen gemeinsamen Messeplan der Länder Berlin und Brandenburg ausgewiesen sind (Nummer 2.2 der Richtlinie)
  • Beratungs-/Coachingmaßnahmen für abgegrenzte und konkret beschriebene Beratungsleistungen, die auf die Qualifizierung der handelnden Personen und/oder Unternehmen zur erfolgreichen Bearbeitung von Fragestellungen im Hinblick auf die Internationalisierung und Markterschließung im Ausland gerichtet sind (Nummer 2.3 der Richtlinie)
Die Förderung erfolgt über eine projektgebundene Anteilsfinanzierung (Zuschuss).
Bei Maßnahmen nach Nummer 2.1 und 2.2 der Richtlinie (aktive Teilnahme an Messen)
  • mit bis zu 50% der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal jedoch 15.000 EUR je Einzelmaßnahme
  • mit bis zu 80% der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal jedoch 15.000 EUR je Einzelmaßnahme bei Maßnahmen durch Start-ups oder der erstmaligen Teilnahme an einer Maßnahme nach Nummer 2.1
  • Mindesthöhe der zuwendungsfähigen Ausgaben beträgt 3.000 EUR
Bei Maßnahmen nach Nummer 2.3 der Richtlinie (Beratungs-/Coachingmaßnahmen)
  • mit bis zu 50% des zuwendungsfähigen Tagessatzes bei Unternehmen, die zum Zeitpunkt der Antragstellung mehr als fünf Jahre bestehen
  • mit bis zu 80% des zuwendungsfähigen Tagessatzes bei Start-ups
  • mit 100% des zuwendungsfähigen Tagessatzes für die ersten beiden Beratungs-/Coachingtage bei einer erstmaligen Förderung des Unternehmens aus dieser Richtlinie
Der Umfang der Maßnahme ist auf höchstens acht Beratungs-/Coachingtage begrenzt. Der Durchführungszeitraum soll im Regelfall sechs Monate nicht überschreiten.
Die Richtlinie gilt bis zum 31.12.2025.
 

Messeprogramm Young Innovators

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) fördert die Teilnahme junger innovativer Unternehmen an ausgesuchten internationalen Leitmessen in Deutschland. Gefördert wird die Teilnahme von jungen innovativen Unternehmen an einem vom Messeveranstalter organisierten Gemeinschaftsstand. Die Messen, auf denen eine Messeteilnahme an Gemeinschaftsständen gefördert werden kann, werden jährlich vom BMWK festgelegt.
Förderfähig sind
  • rechtlich selbstständige junge innovative Unternehmen
  • die ihren Sitz und Geschäftsbetrieb in der Bundesrepublik Deutschland haben
  • die jeweils gültige EU-Definition für ein kleines Unternehmen (weniger als 50 Mitarbeiter und Jahresbilanzsumme oder Jahresumsatz von höchstens zehn Millionen Euro) erfüllen und
  • jünger als zehn Jahre alt sind
  • die Produkte, Verfahren und Dienstleistungen neuentwickelt oder wesentlich verbessert haben
Gewährt wird ein prozentualer Anteil der förderfähigen Ausgaben in Höhe von 60 Prozent bei den ersten zwei Teilnahmen und 50 Prozent ab der dritten Beteiligung bis zu einer Gesamtsumme von 7.500 Euro pro Aussteller und Messe.

 

 

EEN-Nachhaltigkeits-Check für Unternehmen

Nachhaltiges Wirtschaften ist für viele Unternehmen Realität, doch KMU fehlt oft die Kapazität für die Umsetzung. Das EEN Berlin-Brandenburg unterstützt mit dem Nachhaltigkeits-Check in Beratungsgesprächen dabei, den Status quo zu analysieren und Handlungsoptionen zu identifizieren.

Energieeffizienzpreis des Landes Brandenburg - Bewerbungsfrist: 21.03.2025

Das Brandenburger Wirtschaftsministerium vergibt gemeinsam mit dem VKU auch in diesem Jahr den Energieeffizienzpreis. 

Brandenburger Innovationsfachkräfte 2022

Mit dem Förderprogramm unterstützt das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie über die Investitionsbank des Landes Brandenburg kleine und mittlere brandenburgische  Unternehmen bei der Umsetzung innovativer Maßnahmen, für die spezielle Innovationsfachkräfte eingesetzt werden sollen.

Sachsen unterstützt KMU bei der Zusammenarbeit von Wissenschaft und Wirtschaft

Sachsen unterstützt mit der europäischen Forschungs- und Innovationsförderung v.a. kleine und mittlere sächsische Unternehmen (KMU) finanziell bei der Zusammenarbeit von Wissenschaft und Wirtschaft. Die sogenannte HORIZON-Prämie soll KMU an die Beantragung und Durchführung von Projekten des EU-Rahmenprogramms für Forschung und Innovation HORIZONT EUROPA heranführen.

Energieförderprogramm „Erneuerbare Energien Brandenburg“ geht an den Start

Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie (MWAE) in Brandenburg bietet ein neues Förderprogramm "Erneuerbare Energien Brandenburg" an. Es richtet sich hauptsächlich an kleine und mittlere Unternehmen sowie in Ausnahmefällen an große Unternehmen wie Stadtwerke und Versorger. Das Programm wird durch Mittel des Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) finanziert und knüpft an die RENplus Richtlinie 2014 – 2020 an. Förderfähig sind Vorhaben ab 200.000 Euro Investitionskosten; insgesamt stehen 25,3 Millionen Euro zur Verfügung.

Förderprogramm "Energieeffizienz Brandenburg"

Ab sofort können Zuschüsse über das neue Kundenportal für die energetische Optimierung von industriellen und gewerblichen Anlagen oder Prozessen beantragt werden. Im Rahmen des Programms fördert das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie (MWAE) über die Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) die energetische Optimierung von industriellen und gewerblichen Anlagen und Prozessen. Die Förderung zielt auf CO2-Einsparungen in der gewerblichen Wirtschaft durch die Steigerung der Energieeffizienz ab.

Änderungen in den De-minimis-Verordnungen - Wichtige beihilferechtliche Änderungen für Unternehmen

Änderungen in den De-minimis-Verordnungen - Wichtige beihilferechtliche Änderungen für Unternehmen: Mit den überarbeiteten Verordnungen werden geringfügige Beihilfen von der EU-Beihilfekontrolle ausgenommen, da davon ausgegangen wird, dass sie keine Auswirkungen auf den Wettbewerb und den Handel im Binnenmarkt haben. Beide sind am 1. Januar 2024 in Kraft treten und werden bis zum 31. Dezember 2030 gelten.

Förderaufruf "Forschung und Entwicklung an Batterietechnologien ..."

Richtlinie zur Förderung von Projekten zum Thema „Forschung und Entwicklung an Batterietechnologien für technologisch souveräne, wettbewerbsfähige und nachhaltige Batteriewertschöpfungsketten“ im Rahmen des Dachkonzepts Batterieforschung. Die erfolgreiche Transformation der deutschen Industrie hin zur Klimaneutralität unter den Anforderungen nachhaltigen Wirtschaftens und daraus abgeleiteter Ziele ist zentral für die Zukunftsfähigkeit Deutschlands als Wirtschafts- und Technologiestandort.

Innovationsförderung durch steuerliche Forschungszulage in 2 einfachen Schritten

Sie wollen in Forschung und Entwicklung investieren? Dann nutzen Sie die steuerliche Begünstigung vom Staat für Ihre Forschungsausgaben. Ermöglicht wird das durch das Forschungszulagengesetz.

STARK-Programm

Überblick der Inhalte des STARK-Programms des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).