Wichtige beihilferechtliche Änderungen für Unternehmen

Änderungen in den De-minimis-Verordnungen
Die Europäische Kommission hat zwei Verordnungen zur Änderung der allgemeinen Vorschriften für geringfüge Beihilfen (De-minimis-Verordnung) und der Vorschriften für geringfügige Beihilfen für Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse (DAWI) wie Leistungen im öffentlichen Verkehr und in der Gesundheitsversorgung (DAWI-De-minimis-Verordnung) erlassen.

Mit den überarbeiteten Verordnungen werden geringfügige Beihilfen von der EU-Beihilfekontrolle ausgenommen, da davon ausgegangen wird, dass sie keine Auswirkungen auf den Wettbewerb und den Handel im Binnenmarkt haben. Beide sind am 1. Januar 2024 in Kraft treten und werden bis zum 31. Dezember 2030 gelten.

Die Änderungen an den De-minimis-Verordnungen
Nach der geltenden allgemeinen De-minimis-Verordnung sind geringfügige Beihilfen freigestellt, da davon ausgegangen wird, dass sie keine Auswirkungen auf den Wettbewerb und den Handel im Binnenmarkt haben. Die wichtigsten Änderungen dieser Verordnung sind:
  • die Anhebung des Höchstbetrags pro Unternehmen über drei Jahre von (dem seit 2008 geltenden Höchstbetrag) 200.000 Euro auf 300.000 Euro, um der Inflation Rechnung zu tragen;
  • die Einführung einer Verpflichtung für die Mitgliedstaaten, De-minimis-Beihilfen ab dem 1. Januar 2026 in einem auf nationaler oder EU-Ebene eingerichteten zentralen Register zu erfassen, wodurch die Berichtspflichten für Unternehmen verringert werden;

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Förderaufruf "Forschung und Entwicklung an Batterietechnologien ..."

Richtlinie zur Förderung von Projekten zum Thema „Forschung und Entwicklung an Batterietechnologien für technologisch souveräne, wettbewerbsfähige und nachhaltige Batteriewertschöpfungsketten“ im Rahmen des Dachkonzepts Batterieforschung. Die erfolgreiche Transformation der deutschen Industrie hin zur Klimaneutralität unter den Anforderungen nachhaltigen Wirtschaftens und daraus abgeleiteter Ziele ist zentral für die Zukunftsfähigkeit Deutschlands als Wirtschafts- und Technologiestandort.

Fördermöglichkeiten zur Auslandsmarkterschließung

Markterschließung durch KMU (GRW-Markt - International) sowie das Messeprogramm Young Innovators sind zwei der Möglichkeiten sich als Unternehmen die Markterschließung fördern zu lassen.

Förderungen für internationale F&E-Kooperationen

Unternehmen und wissenschaftlichen Einrichtungen stehen unterschiedliche Förderprogramme zur Verfügung, um internationale F & E Kooperationen zu realisieren, Produkte zu entwickeln und dadurch einen Wettbewerbsvorteil zu generieren. Eine Auswahl  dieser Förderprogramme finden Sie HIER 

Steuerliche Forschungszulage nutzen

Sie wollen in Forschung und Entwicklung investieren? Dann nutzen Sie die steuerliche Begünstigung  vom Staat für Ihre Forschungsausgaben. Ermöglicht wird das durch das Forschungszulagengesetz. 

Förderaufruf Land-Innovation-Lausitz

Land-Innovation-Lausitz (LIL) befindet sich seit Sommer 2022 in der zweiten Förderphase und hat seitdem weitere vielversprechende Projekte erfolgreich auf den Weg gebracht. Nach Abschluss der ersten beiden Projekt-Calls der zweiten Förderphase verfügt das Bündnis über die Mittel für einen dritten – und definitiv letzten – Projekt-Call für die Förderung aus dem WIR!-Programm des BMBF. 

STARK-Programm

Überblick der Inhalte des STARK-Programms des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).

BMWi-Innovationsgutscheine 'go-inno'

Beratungsförderung für Innovtion- BMWi-Innovationsgutscheine (go-inno) decken bis zu 50 Prozent Ihrer Ausgaben für externe Beratung zur Entwicklung von innovativen Produkten und Verfahren.

Förderprogramm „Dekarbonisierung in der Industrie“

Mit dem Förderprogramm „Dekarbonisierung in der Industrie“ unterstützt das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, und nukleare Sicherheit (BMU) die energieintensive Industrie in Deutschland auf dem Weg zur Treibhausgasneutralität.
Gefördert durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz aufgrund eines Beschlusses des Deutschen Bundestages.