BMWi-Innovationsgutscheine 'go-inno'

Die Komplexität des Wirtschaftsgeschehens und immer schneller werdende Innovationszyklen stellen insbesondere kleine und mittlere Unternehmen vor große Herausforderungen. Die Entwicklung von innovativen Produkten und Verfahren sind Erfolgsfaktoren. Aber oft fehlen zeitliche und personelle Ressourcen, um auf dem aktuellen Stand der Technikentwicklung, Managementmethoden und Prozessgestaltung zu sein. Hier gibt es Beratungsbedarf.

Profitieren Sie von den BMWi-Innovationsgutscheinen (go-inno). Sie decken bis zu 50 Prozent Ihrer Ausgaben für externe Beratung durch vom BMWi autorisierte Beratungsunternehmen, die nach strengen Qualitätskriterien ausgewählt wurden. Ihr Unternehmen trägt nur den Eigenanteil. Ein Antragsverfahren ist nicht erforderlich.

Innovationen sind für zirka ein Drittel des Wirtschaftswachstums verantwortlich. Deshalb fördert go-inno externe Beratungen zur Vorbereitung und Durchführung von Produkt- und technischen Verfahrensinnovationen.

Ihr Nutzen: Mit innovativen Produktlösungen gewinnen Sie neue Kunden und erweitern Ihren Absatzmarkt.

Die Laufzeit der Förderrichtlinie „BMWi-Innovationsgutscheine (go-inno)“ ist bis zum 30. Juni 2024 befristet.

Zwei aktuelle Förderprogramme zur Internationalisierung

Förderprogramme zur Internationalisierung im Doppelpack: 1. Renewable-Energy-Solutions-Programm (RES) - Bewerbungsphase vom 16.02.23 bis zum 30.03.23 möglich - und 2. GRW-Markt International - Richtliniendauer bis 31.12.23.

BAFA-Beratungsförderung bis 2026 möglich, auch mehrfach

Die neue Richtlinie für das Beratungsförderungsprogramm des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) „Förderung von Unternehmensberatungen für KMU“ ist veröffentlicht und enthält zahlreiche Änderungen.

6. Ideen- und Projektwettbewerb im Bundesprogramm „Unternehmen Revier“ zur Förderung von Maßnahmen zur Strukturentwicklung in der Lausitz

Der 6. Ideen- und Projektwettbewerb im Bundesprogramm „Unternehmen Revier“ zur Förderung von Maßnahmen zur Strukturentwicklung in der Lausitz wurde am 01. Dezember 2022 gestartet.  Abgabefristen: 31.01.2023 (Schnellläuferverfahren), 14.06.2023 (Langläuferverfahren)  

STARK-Programm

Überblick der Inhalte des STARK-Programms des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).

Förderprogramm „Dekarbonisierung in der Industrie“

Mit dem Förderprogramm „Dekarbonisierung in der Industrie“ unterstützt das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, und nukleare Sicherheit (BMU) die energieintensive Industrie in Deutschland auf dem Weg zur Treibhausgasneutralität.
Gefördert durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz aufgrund eines Beschlusses des Deutschen Bundestages.