BMWi-Innovationsgutscheine 'go-inno'

Die Komplexität des Wirtschaftsgeschehens und immer schneller werdende Innovationszyklen stellen insbesondere kleine und mittlere Unternehmen vor große Herausforderungen. Die Entwicklung von innovativen Produkten und Verfahren sind Erfolgsfaktoren. Aber oft fehlen zeitliche und personelle Ressourcen, um auf dem aktuellen Stand der Technikentwicklung, Managementmethoden und Prozessgestaltung zu sein. Hier gibt es Beratungsbedarf.

Profitieren Sie von den BMWi-Innovationsgutscheinen (go-inno). Sie decken bis zu 50 Prozent Ihrer Ausgaben für externe Beratung durch vom BMWi autorisierte Beratungsunternehmen, die nach strengen Qualitätskriterien ausgewählt wurden. Ihr Unternehmen trägt nur den Eigenanteil. Ein Antragsverfahren ist nicht erforderlich.

Innovationen sind für zirka ein Drittel des Wirtschaftswachstums verantwortlich. Deshalb fördert go-inno externe Beratungen zur Vorbereitung und Durchführung von Produkt- und technischen Verfahrensinnovationen.

Ihr Nutzen: Mit innovativen Produktlösungen gewinnen Sie neue Kunden und erweitern Ihren Absatzmarkt.

Die Laufzeit der Förderrichtlinie „BMWi-Innovationsgutscheine (go-inno)“ ist bis zum 30. Juni 2024 befristet.

Wichtige beihilferechtliche Änderungen für Unternehmen

Änderungen in den De-minimis-VerordnungenDie Europäische Kommission hat zwei Verordnungen zur Änderung der allgemeinen Vorschriften für geringfüge Beihilfen (De-minimis-Verordnung) und der Vorschriften für geringfügige Beihilfen für Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse (DAWI) wie Leistungen im öffentlichen Verkehr und in der Gesundheitsversorgung (DAWI-De-minimis-Verordnung) erlassen.

Förderaufruf "Forschung und Entwicklung an Batterietechnologien ..."

Richtlinie zur Förderung von Projekten zum Thema „Forschung und Entwicklung an Batterietechnologien für technologisch souveräne, wettbewerbsfähige und nachhaltige Batteriewertschöpfungsketten“ im Rahmen des Dachkonzepts Batterieforschung. Die erfolgreiche Transformation der deutschen Industrie hin zur Klimaneutralität unter den Anforderungen nachhaltigen Wirtschaftens und daraus abgeleiteter Ziele ist zentral für die Zukunftsfähigkeit Deutschlands als Wirtschafts- und Technologiestandort.

Fördermöglichkeiten zur Auslandsmarkterschließung

Markterschließung durch KMU (GRW-Markt - International) sowie das Messeprogramm Young Innovators sind zwei der Möglichkeiten sich als Unternehmen die Markterschließung fördern zu lassen.

Förderungen für internationale F&E-Kooperationen

Unternehmen und wissenschaftlichen Einrichtungen stehen unterschiedliche Förderprogramme zur Verfügung, um internationale F & E Kooperationen zu realisieren, Produkte zu entwickeln und dadurch einen Wettbewerbsvorteil zu generieren. Eine Auswahl  dieser Förderprogramme finden Sie HIER 

Steuerliche Forschungszulage nutzen

Sie wollen in Forschung und Entwicklung investieren? Dann nutzen Sie die steuerliche Begünstigung  vom Staat für Ihre Forschungsausgaben. Ermöglicht wird das durch das Forschungszulagengesetz. 

Förderaufruf Land-Innovation-Lausitz

Land-Innovation-Lausitz (LIL) befindet sich seit Sommer 2022 in der zweiten Förderphase und hat seitdem weitere vielversprechende Projekte erfolgreich auf den Weg gebracht. Nach Abschluss der ersten beiden Projekt-Calls der zweiten Förderphase verfügt das Bündnis über die Mittel für einen dritten – und definitiv letzten – Projekt-Call für die Förderung aus dem WIR!-Programm des BMBF. 

STARK-Programm

Überblick der Inhalte des STARK-Programms des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).

Förderprogramm „Dekarbonisierung in der Industrie“

Mit dem Förderprogramm „Dekarbonisierung in der Industrie“ unterstützt das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, und nukleare Sicherheit (BMU) die energieintensive Industrie in Deutschland auf dem Weg zur Treibhausgasneutralität.
Gefördert durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz aufgrund eines Beschlusses des Deutschen Bundestages.